Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung für alle vereinbarten Leistungen wird mit der Zusendung des funktionsfähigen Editorzugangs (falls beauftragt) und der Veröffentlichung aller Teilkomponenten einschließlich vom Auftragnehmer einzubringender Objektdaten fällig.
Die Fertigstellung und Veröffentlichung aller Teilkomponenten und Objektdaten erfolgt spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung bzw. zwei Wochen nach vollständiger Angabe der in die Datenbank einzubringenden Objekte durch den Auftraggeber. Die Erstellung der Daten kann sich verzögern, falls Recherchearbeiten erforderlich sind. Erfolgt die vollständige Angabe der vom Auftragnehmer in die Datenbank einzubringenden Objekte durch den Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung, kann der Auftragnehmer einen Teilbetrag in Rechnung stellen.
Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer den Zugang zu den Daten sperren. Verzug tritt bei Nichtbegleichung der Vergütung spätestens 20 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein.
(2) Eigentumsrechte
Die Eigentumsrechte der vom Auftraggeber in die Datenbank eingefügten Texte, Bilder und Medien verbleiben beim Auftraggeber. Gleiches gilt für vom Auftraggeber übermittelten und vom Auftragnehmer in die Datenbank eingefügte Texte, Bilder und Medien.
Die Eigentumsrechte der vom Auftragnehmer erstellten und in die Datenbank eingefügten Texte und Bilder verbleiben beim Auftragnehmer. Zur Verwendung von im Auftrag des Auftraggebers erstellten Daten zu anderen Zwecken benötigt der Auftragnehmer während der Laufdauer des Vertrags die Zustimmung des Auftraggebers.
Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer den Auftraggeber betreffende Daten aus der Datenbank entfernen.
Die Eigentumsrechte an der Datenbankstruktur und der Software auf dem Server sowie der App liegen beim Auftragnehmer. Eine Übergabe von Quellcode oder kompiliertem Code an den Auftraggeber ist nicht Gegenstand des Vertrags. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber keinen Datenbankzugriff außer den ausdrücklich vereinbarten einräumen.
(3) Pflichten des Auftraggebers
Mitgeteilte Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Sie sind so zu behandeln, dass sie Dritten nicht zugänglich werden.
Neu aufgenommene und geänderte Inhalte sind nach Aufforderung durch den Auftragnehmer auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte in die Datenbank einzufügen. Gewährt der Auftraggeber Dritten selber oder über den Auftragnehmer einen Bearbeitungszugang zu Daten der Datenbank, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass auch über diese Zugänge keine rechtswidrigen Inhalte in die Datenbank einfügt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen, sobald sie ihm bekannt werden.
(4) Systemerweiterungen
Erfolgen während der Vertragsdauer Weiterentwicklungen von GeD-Trip, die zu neuen Funktionalitäten führen, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf kostenlose Installation dieser Weiterentwicklungen in seine Version.
(5) Gewährleistung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Fehler des Systems, die die vereinbarten Leistungen beeinträchtigen, in angemessener Zeit zu beseitigen.
Der Auftragnehmer sichert eine serverseitige Verfügbarkeit der Daten von 98 % im Jahresmittel zu.
(6) Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der in der Datenbank enthaltenen Daten und haftet nicht für Schäden, die dem Auftragnehmer oder Dritten aufgrund fehlerhafter Angaben entstanden sind.
Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Sofern der Auftragnehmer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.
(7) Dauer des Vertragsverhältnisses (im Falle kontinuierlicher Leistungen wie Hosting und Support)
Der Vertrag läuft bis zum Ende des zwölften Kalendermonats, gerechnet vom Beginn des ersten Kalendermonats nach Zusendung des funktionsfähigen Editorzugangs (falls beauftragt) und Veröffentlichung aller Teilkomponenten.
Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er von keiner der beiden Parteien mit Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird.
Preisänderungen werden dem Auftraggeber mindestens ein Monat vor Ende der Vertragslaufzeit mitgeteilt. Gleiches gilt für Preiserhöhungen aufgrund der Überschreitung eines vereinbarten Nutzungsvolumens.
(8) Sonstiges
Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist Warmensteinach. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bayreuth.
Von diesen AGB abweichende Festlegungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Warmensteinach, 28.09.2020